K.u.k. 3. Armeekommando
Op.Nr.611
 
 
BEFEHL für die Nächtigung bei PRZEMYSL.
 

                                                              PRZEMYSL, am 14. September 5h Vormittag.      

 
1.) Nächtigungsgruppierung und Einmarsch laut Skizze.
2.) Sicherung:
a) NIZAHKOWICE (östl. WIAR-Ufer über Höhe KAMIENICA - Höhe LISKOWIEC - südl. Kirche POPOWICE von der 108 Ldst.JBrig.
b) Linie Kirche POPOWICE BYKÓW - SAN-Knie östl. HURKO von er 97.LstBrig.
c) Brücke TORKI von der 44. LJTD
d) Brücke WALWA von der 30.JTD.
3.) Die Verteidigungsanlagen der Festung, ihre Ausrüstungsarbeiten, ihre Magazine, Spitäler, Artillerie und Fuhrenparks, Schlachtviehdepots etc. dürfen   weder belegt noch zu irgendwelchen Leistungen herangezogen oder in ihrer Tätigkeit behindert werden. Hiefür haften mit die Kmdtn.
4.) Die Fassungen von Verpflg. und Munit. auf den Bahnhöfen dürfen nur kpsweise nach einer ad hoc getroffenen Eintlg durchgeführt werden. Die einzigen hiefür benützbaren Straßen von PRZEMYSL müssen unbedingt passierbar bleiben.
Es muß von allen Teilen ausschließlich links gefahren und jedes Stehenbleiben in den Straßen unbedingt vermieden werden.
      Kein Auto darf in den Hptstraßen halten, hiefür sind die Seitengassen zu benützen.
5.) Die Truppen u. Anstalten müssen sich strengstens auf die zugewiesenen Nächtigungsräume beschränken, dürfen keine Einkaufskmdos mit Fuhrwerk in die Stadt senden, haben Latrinen anzulegen u. diese vor dem Abmarsche unbedingt zuzuschütten.
6.) In den belegten Ortschaften müssen die Straßen frei gehalten werden. Fuhrwerke haben abseits derselben zu parken.
7.) Zum Tränken von Pferden u. Schlachtvieh soll– wo nur möglich - nicht Brunnenwasser, sondern Bach– u. Flußwasser verwendet werden, um die Festung nicht ihres Wasservorrates zu berauben.
8.) Die Kmdtn der in die Festungsbesatzung übertretenen Armeekörper haben sich beim Eintreffen mit ihren GstbChefs (-Offz) voraus zu begeben und beim Festungskmdo zu melden. (Gilt für 23.LJTD, 97. u. 108.LdstBrig).
9.) Das Festungskmdo, das 10 Exemplare dieses Befehles erhält, hat durch Organe des Platzkmdos an der Dirigierung der Truppen und Trains durch PRZEMYSL tatkräftigst mitzuarbeiten.
10.) Alle Versprengten der 4.Armee (6., 9., 14. und 17. Kps) sind nach ROKNIETNICA (za 16 km nordwestl. PRZEMYSL) zu weisen.
Ergeht an 3. und 11. Kps 23. LJTD, 88.LschBrig, 93., 97. u. 108 LdstBrig.

Nach den von Sr.Exzellenz den Armeekmdtn genehmigten Konzept,
 
 

auf Befehl:

 

                                            

 

 

 
 

 

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