Verteidigungsbezirkskommando No.VIII.
Res.No.591
 

Prakovce am 5trn März 1915
     auf Befehl Res.No.634 des Festungskmdos.
     Immer häufiger laufen Klagen ein, dass die Mannschaft die im Festungskmdobefehl festgesetzte Ausmass an Verpflegung und oft auch nicht in der Qualität, wie die Verpflegartikeln gefasst werden, zur Konsumation bekommt und dass Unteroffiziere und Köche Malversationen treiben. Es bestärkt mich aber in dem Bedenken, dass Gründe hiefür im Mangel jedweder diesbezüglicher Kontrolle durch die betreffenden Kommandanten von Truppen, Arbeiter-Abteilungen etz. zu suchen ist.
     Es bekommt der Mann nicht seine Gebühr für ihn ist nur knapp jenes Ausmass an Verpflegung festgesetzt, welches auch bei einer länger dauernden täglichen Verabfolgung eine genügende Ernährung gewährleistet. Wenn also diese knapp bemessene Ausmass nicht voll zur Konsumation gelangt, muss der Mann von seinen Kräftezustande verlieren, die Stände vermindern sich, der gute Geist leidet dadurch einen erheblichen Schaden, ja selbst der Erfolg kann gefährdet werden.
     Die Truppenkommandanten und alle Gleichgestellte haben darauf zu sehen, dass die gefassten Verpflegsartikel als auch die Reluten bestimmungsgemäss verwendet werden.
     Die Abteilungskommandanten im Verband eines Truppenkörpers überwachen bei ihren Abteilungen die Verpflegung, melden dem Truppenkommandanten.
     Die Intervallabteilungskommandanten tragen für die Verwendung der Verpflegsvorräte, sowie für deren unverkürzte Ausgabe an die Mannschaft und Pferde endlich für eine sorgfältige u. rechtzeitige Kostbereitung die volle Verantwortung.
     Über jede Minderfassung von Verpflegsartikeln ist, seinem vorgesetzten Kommando die Meldung zu erstatten.
     Ich ordne es an, dass diese Bestimmungen strengstens befolgt werden, die Fassungen sind durch Offiziere bewirken zu lassen, das Gefasste ist in Gegenwart eines Offiziers an die betreffende Unterabteilung abzugeben, welcher Offizier dafür zu sorgen hat, dass das Übernommene auch der Zubereitung zugeführt und durch den Bezugsberechtigten konsumiert werde.
     Bei jeder Unterabteilung haben täglich und abwechselnd 4 Mann beim Rapport zu melden, wie die Kost des Vortages war.
     In übrigen überlasse ich es den Truppenkommandanten, wie sie es regeln um die strenge Kontrolle zu erzielen.
    Endlich ordne ich an, dass alle im Festungskmdobefehl enthaltenen Anordnungen bezüglich Verpflegung /:insbesonders bezüglich des Ausmasses:/ unbedingt der gesamten Mannschaft zu publizieren sind, die letztausgegebenen Ausmasse sind in dieser Art mehrmals allgemein zu verlautbaren.

 

 

 

 
 

 

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