K.u.k. Festungskommando in Przemysl.
Op. Nr. 39/6

Verteidigungsinstandsetzung der Werke.

 

An
 
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in
 
Przemysl, am 8. September, 1914.
 
     1/ Ich habe gelegentlich meiner letzten Inspizierung in der Gürtellinie wahrgenommen, dass die Kmdtn einzelner Werke und Stützpunkte der infanteristischen Ausgestaltung der Objekte noch immer nicht das gebotene volle Verständnis entgegenbringen, ja in - allerdings - vereinzelten Fällen noch gar nichts veranlasst haben, um die Verteidigungsfähigkeit des Objektes zu sichern.-
     So fand ich ein Werk, bei welchem die gesamte für die Infanteriebesetzung bestimmte Kammlinie überhaupt nicht besetzt werden konnte. Die inneren Brustwehrböschung war zu schwach geböscht /:ca.45°:/, das Bankett war stellenweise zu tief gelegen, an anderen Stellen wieder zu hoch.
     Bei einem anderen Werke waren die Schiesscharten derart verlegt, dass aus denselben nicht geschossen werden konnte.

     2./ Die Brustwehren der Werke müssen überall für die Infanterieverteidigung zweckmässig hergerichtet werden.
     Es genügt also nicht, dass der Mann einfach an die Brustwehr herantritt und sodann unter krampfhaften Verrenkungen des Körpers in die Luft schiesst.
     Vor allem muss die innere Brustwehrböschung möglichst steil abgestochen und das Bankett derart hergerichtet werden /: tiefer oder höher gelegt und geebnet werden:/ , dass jeder Mann bequem und stundenlang in Stellung verharren kann, ohne qualvolle Schmerzen auszustehen.
     Auf die Brustwehren sind Bonnets aufzusetzen. Diese dürfen nicht voluminös sondern nur so hoch sein, dass sie den Kopf des Mannes schützen. Bonnets und die zwischen ihnen liegenden Scharten sind zu maskieren aber nur so weit, dass der sichere und gute Ausschuss gewahrt bleibe.
     In erster Linie sind jene Teile der Brustwehren herzurichten, welche die geschickte Flankierung des vorliegenden Drahthindernisses begünstigen.
     Diese Arbeiten müssen sogleich - ohne erst die Organe der Geniedirektion abzuwarten - von der Besatzung in Angriff genommen werden.

     3./ Im übrigen haben die Werkkommandanten unausgesetzt zu prüfen und alles anzuwenden, um das ihnen anvertraute Objekt auf den höchsten Grad der Verteidigungsfähigkeit zu bringen.

     4./ die VertBzrksKmdten haben unterstützend einzugreifen, wo es jedoch nottut, volle und rücksichtslose Strenge walten zu lassen.
Ich werde sie persönlich verantwortlich machen.

     5./ Ergeht an alle VertBzrkKmdten und zur Kenntnis an die Geniedirektion.
 

Kusmanek

 

 

 
 

 

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