Feldopst

 
Befördert Korrespondenzen, Zeitungen und Geldsendungen, Frachtsendungen bis 5 kg nur fallweise, Reisende niemals.
Rekommandation ist nur bei Dienstbriefen gestattet. Express- und Nachnahmesendungen sind unstatthaft.

Privatbriefe bis zu 100 g und Korrespondenzkarten, welche von Militärpersonen aufgegeben werden oder an solche gerichtet sind, sind portofrei.

Übergabe der Postsendungen an die Unterabteilungen erfolgt bei der Abfertigung. Geld- und Fahrpostsendungen werden im Tagesbefehle verlautbart.

Adressen müssen vollständig sein; es werden daher von den Kommandanten der Mannschaft Formularien ausgefolgt.

Sämtliche Briefe gelangen an das Hauptfeldpostamt der betreffenden Armee, von wo sie den Feldpostämtern überwiesen werden, u.zw.
Bei Truppendivisionen: je 1 Feldpostamt; je zwei Beamte samt 1 Diener und 1 Kondukteur.
Bei Korps: je 1 Feldpostamt mit Verstärkung.
Bei Armeekmds,: 1 Feldpostamt für das Armeekmdo.
 

Feldpost-Karriolwagen

Zweispannig vom Bocke gelenkt. Bespannung von Traintruppe.

 

 

Befördert die Briefschaften. Sie bringen fort ca. 500 kg Postsachen; am Bocke 1 Postdiener und 1 Kutscher.

 

Feldpost-Manipulationswagen

Vierspannig - 1 Sattel. Bespannung von der Traintruppe.

 

 

Für den Manipulationsdienst. In diesem werden im Coupé 2 Beamte, am Bock 1 Diener und 1 Kutscher - außerdem 500 kg Briefschaften - fortgebracht.
Sortierung und Kartierung der Briefschaften kann während der Fahrt erfolgen.

 

 

Quelle: Handbuch für Unteroffiziere, 1915

 
   

 

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